Bildung eines Arbeitskreis für Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen

Beschlussvorschlag
Die Vertretung der Menschen mit Behinderungen wird mit der Bildung eines Arbeitskreises für Menschen mit Behinderungen im Kreis Coesfeld weiter verbessert. Die Verwaltung wird beauftragt die Rahmenbedingungen (Satzung bzw. Geschäftsordnung und Geschäftsführung) zu prüfen und zur weiteren Beratung vorzulegen.
Begründung:

Die Vertretung der Belange von Menschen mit Behinderungen im Kreis Coesfeld geschieht derzeit auf verschiedene Art und Weise. Die „Kreisarbeitsgemeinschaft Interessenvertretung Selbsthilfe Behinderter und chronisch Kranker sowie ihrer Angehöriger (KICS)“ hat seit vielen Jahren eine wertvolle Arbeit im Hinblick auf die Interessenvertretung gegenüber dem Kreis Coesfeld und darüber hinaus in unterschiedlicher Ausprägung in den Kommunen des Kreises geleistet.

Die Herausforderungen durch vielfältige gesetzliche Änderungen, z.B. BTHG, WTG etc. fordert die beteiligten Akteure heraus zu prüfen ob die bestehenden Strukturen zu Beteiligung noch und für eine sozialraumorientierte Umsetzung zum Wohle der betroffenen chronisch Kranken und behinderten Menschen zielführend sind.

Folgende Eckpunkte sollten bei der weiteren Prüfung einbezogen werden:

Aufgaben eines Arbeitskreises
a) Vertretung der Belange der Menschen mit Behinderungen gegenüber der Verwaltung, dem Kreistag und seinen Ausschüssen
b) Kontaktpflege mit allen in der Behindertenarbeit tätigen Einrichtungen, Diensten und Organisationen
c) Mitwirkung bei der Planung und Durchführung von Maßnahmen des Kreises, die Menschen mit Behinderungen betreffen oder betreffen können
d) Initiativen zur Anpassung bestehender Einrichtungen an die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen und bei der Schaffung neuer Umfelder
e) Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Probleme von Menschen mit Behinderungen sowie Information über die Tätigkeit des Beirates
f) Initiativen und Anregungen zur Eingliederung von Menschen mit Behinderungen in Beruf und Gesellschaft
g) Zusammenarbeit mit medizinischen, therapeutischen und pädagogischen Fachkräften
h) Hilfe zur Selbsthilfe

Die Mitglieder des Beirates sollten vorrangig dem Personenkreis der Behinderten angehören. Selbsthilfegruppen, Organisationen und Einrichtungen sollten bei der Zusammensetzung beteiligt werden.

Zur Unterstützung bei der Erledigung seiner Aufgaben sollte aus der Mitte des Beirates ein Sitz mit beratender Stimme im Ausschuss für Arbeit, Soziales, Familie, Gesundheit des Kreises Coesfeld eingeräumt werden.

Zahl der Mitglieder, Verfahren, Geschäftsführung, Amtszeit der Mitglieder und weitere Fragen zu Bildung des Beirates sollte die Verwaltung in Abstimmung mit dem Ausschuss vorbereiten und zur Beschlussfassung vorlegen.

Die Koordination und Abgrenzung der Aufgabenwahrnehmung des Arbeitskreises gegenüber dem Kreis einerseits und den kreisangehörigen Kommunen andererseits sollte geklärt werden, z.B. Bescheinigung nach § 72 Baugesetzbuch sollte vor Ort erteilt werden.