Beschlussvorschlag:
- Anpassung der Klimaschutzziele an die aktuelle wissenschaftliche und politische Entwicklung
- Verlängerung der Personalstelle im Klimaschutzmanagement bis zum 31. 10. 2023
- Anpassung der Klimaschutzziele an die aktuelle wissenschaftliche und politische Entwicklung
Gegenüber dem Basisjahr 2013 sieht das Klimaschutzkonzept des Kreises Coesfeld eine CO2 -Reduktion von 30 % und eine Endenergiereduktion von 15 % bis zum Jahr 2030 sowie eine CO2 -Reduktion von 75 % und eine Endenergiereduktion von 49 % bis zum Jahre 2050 vor (s. Klimaschutzkonzept S. 67). Herrschte über diese Ziele zur Zeit der Entstehung des Klimaschutzkonzepts Einigkeit, so zeigen der aktuelle Stand der Wissenschaft und die derzeitige politische Diskussion, dass diese Ziele für eine Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 °C nicht ausreichen. Die neueren nationalen wie internationalen Vereinbarungen sehen dementsprechend deutlich anspruchsvollere Klimaschutzziele vor, so dass eine Anpassung der eigenen Zielmarken geboten erscheint.
So lautet etwa der dringende Appell des Weltklimarats, die Netto-Emissionen von CO2 und anderer Treibhausgase weltweit spätestens zwischen 2040 und 2050 auf null zu reduzieren. Die EU gibt sich die Vorgabe, die Treibhausgas-Emissionen bis 2050 um 80 % bis 95 % zu reduzieren. Die Bundesregierung schließlich setzt sich nach ihren Eckpunkten für das Klimaschutzprogramm 2030 „für das Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2050 in Europa ein“.
Die eigenen Klimaschutzziele des Kreises Coesfeld sollten nicht hinter EU- und Bundesvorgaben zurückstehen. Die Verwaltung wird daher beauftragt, jene auf den derzeitigen wissenschaftlichen und politischen Stand zu bringen und das Klimaschutzkonzept entsprechend zu überarbeiten.
- Verlängerung der Personalstelle im Klimaschutzmanagement bis zum 31. 10. 2023
Zur Fortführung der Klimaschutzaktivitäten und deren Managements ist die Verlängerung der aktuell bis 31.10.2021 geförderten Personalstelle im Klimaschutzmanagement erforderlich, damit der Kreis Coesfeld seine erfolgreiche Klimaschutzarbeit fortsetzen und ausbauen kann.
Die Verwaltung wird daher beauftragt, die Voraussetzungen für eine Verlängerung zu schaffen und Folgeförderungen des Bundes und/oder des Landes, sofern verfügbar, vollumfänglich in Anspruch zu nehmen.