Zuschüsse für Kindertagespflegeeltern

Beschlussvorschlag:

Die bestehende Regelung bei Krankheitstagen von Kindern ist zu ändern; ebenso die Investitionszuschüsse für die Schaffung eines neuen Tagespflegeplatzes.

Zur besseren Anwerbung von Kindertagespflegeeltern sollen die Ausbildungskosten beim Erwerb einer Zusatzqualifikation zur Betreuung von Integrationskindern direkt nach Abschluss der Qualifikation vom Jugendamt erstattet werden.

Die geplanten Änderungen der Richtlinien zur Tagespflege von Kindern sind mit den beiden Stadtjugendämtern in Dülmen und Coesfeld abzustimmen.
Begründung:

Am 21.05.2019 hatte die Initiative „Tagespflegeeltern im Südkreis (Ascheberg, Nordkirchen, Lüdinghausen, Senden, Olfen)“ die Kreistagsabgeordneten des Südkreises zu einer Diskussionsveranstaltung eingeladen.

Anwesend waren die Kreistagsabgeordneten Wolfgang Dropmann, Angelika Selhorst, Aloys Schnittker und Ludger Wobbe.

An diesem Abend in der Familienbildungsstätte in Lüdinghausen trugen die Tagespflegeeltern u.a. die o.g. „Problembereiche“ vor.

Berechnung der Krankheitstage der Kinder:

Nach den bestehenden Richtlinien ist es so, dass ein Kind mindestens seit 6 Monaten von der Tagespflegemutter betreut worden sein muss. Andernfalls wird jeder Krankheitstag eines Kindes bei der Bezahlung abgezogen.

Nach 6 Monaten Betreuungszeit werden nur bis maximal 10 Krankheitstage im Jahr berechnet. Alle Tage darüber hinaus werden der Tagespflegemutter nicht vergütet.

Investitionszuschüsse:


Z.Zt. gibt es nur bei der Neu-Schaffung eines Tagespflegeplatzes einen Investitionszuschuss in Höhe von 500 EUR je Kind.

Danach sehen die Richtlinien keine Zuschüsse mehr vor, auch nicht für Ersatz-Investitionen. Hierzu schlagen wir vor, dass alle 3 Jahre ein Zuschuss in Höhe von 500 EUR vom Jugendamt gewährt wird.

Ausbildungskosten beim Erwerb einer Zusatzqualifikation:

Eine Mutter berichtete, im letzten Jahr ein Integrationskind betreut zu haben. Um dies weiterhin zu dürfen, musste sie eine Zusatzqualifikation erwerben; mit Unterkunft und Verpflegung gab sie hierfür 1.700 EUR aus.

Eine Erstattung erfolgt erst, wenn ein Integrationskind tatsächlich betreut wird.

Auch kritisierten die Tagespflegeeltern die Nicht-Einhaltung von Kündigungsfristen bei Antritt eines Kita-Platzes, der plötzlich in einer Einrichtung frei wird.

Ebenso wünschen die Tagespflegeeltern eine bessere Bezahlung für die Eingewöhnungsphase eines Kindes und nicht nur pauschal 100 EUR. Sie streben Regelungen wie im KiBiz an. Nach dem Entwurf des KiBiz-Reformgesetzes ist hierzu bereits eine Verbesserung im Sinne der Tagespflegeeltern vorgesehen.