Zuschüsse für Kindertagespflegeeltern

Beschlussvorschlag:

1. Im Rhythmus von drei Jahren erhalten Tagespflegeeltern für jeden geschaffenen U3-Platz einen Betrag von 100 EUR für Ersatzbeschaffungen.
2. Zur weiterführenden Qualifizierung von Tagespflegeeltern werden die Ausbildungskosten – soweit nicht von anderer Stelle – beim Erwerb einer Zusatzqualifikation zur Betreuung von Integrationskindern direkt nach erfolgreichem Abschluss der Qualifikation vom Jugendamt erstattet.
3. Das Problem der „Spontankündigungen“ von Tagespflegeverträgen durch Eltern, deren Kinder einen Kindergartenplatz erhalten haben, wird gesehen und soll zugunsten der Tagespflegeeltern abgemildert oder gelöst werden.
4. Die Richtlinien hinsichtlich der Vergütung von Krankheitstagen betreuter Kinder sowie die pauschale Vergütung der Eingewöhnungsphase sollen überprüft und angepasst werden.
5. Die geplanten Änderungen der Richtlinien zur Tagespflege von Kindern sind mit den beiden Stadtjugendämtern in Dülmen und Coesfeld abzustimmen.
Begründung:

Am 21.05.2019 hatte die Initiative „Tagespflegeeltern im Südkreis (Ascheberg, Nordkirchen, Lüdinghausen, Senden, Olfen)“ die Kreistagsabgeordneten des Südkreises zu einer Diskussionsveranstaltung eingeladen. In dem Gespräch wurden verschiedene Punkte und Entwicklungen erörtert, denen mit dem Beschluss entgegengewirkt werden kann.

Investitionskostenzuschüsse Zurzeit fördert der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) die Schaffung eines Tagespflegeplatzes mit einem einmaligen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 500 EUR.

Notwendige Ersatz-Investitionen werden nicht bezuschusst.
Hierzu schlagen wir vor, dass alle drei Jahre ein Zuschuss in Höhe von 100 EUR pro Platz vom Jugendamt gewährt wird.

Ausbildungskosten beim Erwerb einer Zusatzqualifikation Die Kosten für den Erwerb einer notwendigen Zusatzqualifikation für die Betreuung von Integrationskindern sollen Tagespflegeeltern – soweit nicht von anderer Stelle – vom Jugendamt in voller Höhe nach erfolgreichem Abschluss der Qualifikation erstattet werden.

Abmilderung von Kündigungsfolgen bei Inanspruchnahme eines Kindergartenplatzes Erhalten Eltern, die ihre Kinder bislang von Tagespflegeeltern betreuen lassen, eine kurzfristige Zusage für einen Kindergartenplatz, melden sie diese trotz einer in der Regel dreimonatigen Kündigungsfrist oftmals bei den Tagespflegeeltern ab. Das Jugendamt finanziert in solchen Fällen nur den tatsächlich in Anspruch genommenen Kindergartenplatz. Ein „Nachteilsausgleich“ zugunsten der Tagespflegeeltern findet nicht statt.

Berechnung der Krankheitstage der Kinder Die bestehenden Richtlinien sehen vor, dass ein Kind mindestens sechs Monate von den Tagespflegeeltern betreut worden sein muss, ehe diese im Krankheitsfall des Kindes für bis zu maximal zehn Tage vergütet werden. Die Regelung scheint unzureichend zu sein.

Eingewöhnungsphase Die pauschale Bezahlung der Tagespflegeeltern für die Eingewöhnungsphase eines Kindes in Höhe von 100 € sind nach Aussage der Tagespflegeeltern nicht ausreichend.

In den drei vorgenannten Punkten wünschen wir eine Abmilderung bzw. Lösung zugunsten der Tagespflegeeltern.

Zur Vereinheitlichung im Kreisgebiet wird die Kreisverwaltung beauftragt, einvernehmliche Regelungen mit den anderen Jugendämtern herzustellen.